Scherers Oktoberfest

Flughafen Hahn

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Scherers Oktoberfest 2019

1.   Allgemeines: Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber des Oktoberfestes „Scherers Oktoberfest 2019“ am Flughafen Frankfurt-Hahn, der Scherer Gastronomie, Oberdorf 2, 55483 Horbruch und den Gästen des Festzeltes des Scherers Oktoberfestes 2019 am Flughafen Frankfurt-Hahn und der dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstiger Einrichtungen. Für die Verträge gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch. Durch die Bestätigung der Reservierung und durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das „Scherers Oktoberfest 2019“ am Flughafen Frankfurt-Hahn.

2.   Sicherheitshinweise und Zutrittsbeschränkungen: Das Mindestalter der Besucher für die jeweiligen Veranstaltungen beträgt 16 Jahre. Eine entsprechende Ausweiskontrolle findet am Einlass statt. Den Anordnungen des Festwirtes und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten, ansonsten droht der Verweis der Veranstaltung, ggfls. ein Hausverbot. Angetrunkenen Gästen kann der Zutritt aufgrund der allgemeinen Gefahrenabwehr verwehrt werden. Gleiches gilt, wenn Personen im Laufe der Veranstaltung entsprechend auffallen. Dies gilt auch für Reisegruppen. Personen, denen der Zutritt verwehrt wird, bzw. die aus dem Festzelt verwiesen werden, müssen das Festgelände verlassen. Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen. Beachten Sie bitte, dass das „Scherers Oktoberfest 2019“ um 01.30 Uhr am Folgetag den Ausschank einstellt und dass das Zelt um 02.00 Uhr am Folgetag geräumt sein muss.

3.   Reservierungen: Platzreservierungen sind nur möglich über: Scherer Gastronomie, Oberdorf 2, 55483 Horbruch, Tel. 06543 4060 - Fax 06543 6848, per Onlinereservierung auf www.scherer-oktoberfest.de oder per Email: info@scherer-oktoberfest.de. Nach Reservierung und Bestätigung unsererseits gilt der Vertrag als geschlossen. Die verbindliche Personenzahl ist uns spätestens 2 Wochen nach Reservierungseingang bekannt zu geben. Spätere Kürzungen der Personenzahl können bei der Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden. Bereits erworbene Eintrittskarten werden nicht zurück genommen. Bei Reservierungen versuchen wir, den Platzierungswünschen unserer Gäste nachzukommen. Eine Garantie für bestimmte Tische können wir jedoch nicht geben. Den genauen Platz erfahren Sie am Tag der Veranstaltung. Reservierte Plätze werden bis spätestens 20:00 Uhr freigehalten. Nehmen Sie Ihre Plätze daher bitte pünktlich und vollzählig ein. Bei Verspätung können wir Ihnen Ihre Plätze nicht mehr garantieren. Dies gilt auch bei Anreise mit unserem Partner-Busunternehmen. Alle nicht besetzten Plätze müssen freigegeben werden. Nicht voll besetzte Tische werden durch den Festwirt aufgefüllt. Der Besteller erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches. Die Reservierung ist nur gültig, wenn das Oktoberfest tatsächlich stattfindet. Sollte ein Festzeltbetrieb, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht möglich sein, ist die Reservierung hinfällig. Mit Ausnahme der Erstattung der anlässlich der Reservierung gekauften Eintrittskarten und Verzehrgutscheine bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Festwirt.
Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung am 21. September 2019 – Schürzenjäger – erfolgt im Namen der RGV Veranstaltungen, Augustastraße 18, 56579 Bonefeld. Scherer Gastronomie ist hier lediglich als Vermittler tätig. Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der Erbringung der Leistung bestehen nur gegenüber den RGV Veranstaltungen.

4.   Rücktritt vom Vertrag: Bei Rücktritt vom Vertrag berechnen wir Ihnen, je nach Zeitabstand bis zur Veranstaltung, mindestens 30 % vom Auftragswert.

5.   Eintrittskarten, Wertmarken, Verzehrgutscheine: Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wertmarken und Verzehrgutscheine gelten nur für die Dauer des Oktoberfestes 2019 (20.09. – 19.10.2019). Eine Erstattung bei Nichteinlösung oder Auszahlung von Restsummen wird ausgeschlossen. Die im Vorfeld gekauften Gutscheine müssen zur Verrechnung dem Servicepersonal ausgehändigt werden. Die Küche in der Party Area schließt um 24:00 Uhr. Gutscheine für 1 Essen in der Wiesnbox und Gutscheine VIP-Lounge müssen bis spätestens 21:00 Uhr eingelöst werden Das Büffet im VIP-Bereich ist von 19:30 – 22:00 Uhr geöffnet. Nicht eingelöste Gutscheine verfallen. Beim Speisen- und Getränkeangebot behalten wir uns Abweichungen von unserem Angebot vor, insbesondere bei saisonbedingten Artikeln. Diese Artikel werden von uns gleichwertig ersetzt.

6.   Dokumentation der Veranstaltung: Der Veranstaltungsbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Veranstaltungsbesuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

7.   Zahlungsbedingungen: Eintrittskarten und Verzehrgutscheine sind per Vorkasse zzgl. 5,00 € Versand- und Bearbeitungsgebühr oder bar bei Abholung, ohne jeglichen Abzug, zu zahlen. Reservierungen, für die 10 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte, werden storniert.

8.   Mitgebrachte Gegenstände: Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Das Mitführen von Rucksäcken ist untersagt. Das Mitbringen von (Hand-)Taschen ist bis zu einer maximalen Grüßen von 30x20 cm (DIN A4) ist gestattet. Es ist verboten, Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Wunderkerzen und sonstige gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte. Die Scherer Gastronomie ist berechtig, in Ausübung ihres Hausrechts, Kontrollen von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Taschen und Rucksäcken vorzunehmen.

9.   Haftung der Scherer Gastronomie: Die Scherer Gastronomie haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Scherer Gastronomie für von ihr eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertragliche Pflichtverletzungen ist die Haftung der Scherer Gastronomie ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderen Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Scherer Gastronomie auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. Es ist allen Festbesuchern ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten oder darauf zu tanzen. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung der Scherer Gastronomie für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

10. Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Wir unterrichten Sie gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon, dass Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert werden. Wir benutzen die übermittelten Daten, um Sie über zukünftige Angebote zu informieren und mit Ihnen zu kommunizieren. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

11. Schlussbestimmungen: Die Scherer Gastronomie ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von einer Reservierung zurückzutreten, wenn das Oktoberfest abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere von der Scherer Gastronomie nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Dies gilt auch wenn die Scherer Gastronomie Anlass, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, zu der Annahme hat, dass durch die Reservierung die Sicherheit des Festzeltes gefährdet wird. Die Scherer Gastronomie ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers in einer für diesen zumutbare Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen. Platzänderungen insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches bleiben der Scherer Gastronomie vorbehalten. Die Scherer Gastronomie behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung ihres Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird dies als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt. Mitarbeiter der Scherer Gastronomie sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Scherer Gastronomie. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Idar-Oberstein vereinbart.

Scherer Gastronomie, Oberdorf 2, 55483 Horbruch,
Tel. 06543 4060 - Fax 06543 6848 - Email:
info@scherer-oktoberfest.de